Um ein Working-Holiday-Visa für Japan zu erhalten, sind folgende Dinge zu beachten:
-
- Regeln, die auf alle Bewerber zutreffen
- Du kannst nicht von einem Angehörigen (Ehepartner oder Kind) begleitet werden
- Du benötigst einen gültigen Reisepass
- Du musst ein Rückflugticket vorweisen können oder beweisen, dass du die notwendigen finanziellen Mittel besitzt ein solches zu kaufen
- Du musst beweisen, dass du über die notwendigen finanziellen Mittel für deinen Aufenthalt in Japan verfügst
- Du benötigst einen sehr guten Gesundheitszustand
- Du hast noch kein WHV für Japan erhalten
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- Regeln, die von deiner Nationalität abhängig sind
- Japan hat mit 22 Ländern ein Abkommen geschlossen (siehe die nachfolgende Liste)
- Jedes Land bekommt in einem Jahr nicht dasselbe Kontingent an WHV zugesprochen
- Für einige Länder ist das Alterslimit 25, 26 or 30 Jahre
- Ausgefülltes Visum-Antragsformular
- Kürzlich aufgenommenes Passfoto
- Curriculum Vitae
- Detaillierte Beschreibung der geplanten Aktivitäten
- Motivationsschreiben
Du möchtest nach Japan kommen, aber du denkst, dass die zugesprochene Aufenthaltsdauer bei einem Touristenvisum zu kurz ist, um das Land zu erkunden? Du möchtest dir genug Zeit nehmen, um zu reisen und das Land der aufgehenden Sonne zu erkunden? Du möchtest die Gelegenheit bekommen in Japan zu leben? In diesen Fällen ist das Working-Holiday-Visa wohl die beste Option, um durch Reisen und einen längeren Aufenthalt das Land zu erkunden.
Dieser Artikel setzt sich mit den Regeln und Bedingungen auseinander, welche notwendig sind, um ein Working-Holiday-Visa für Japan zu erhalten. Wenn du mit einem WHV in Japan arbeiten oder mit einem WHV Japanisch Studieren möchtest, kannst du die notwendigen Informationen in diesem Artikel auf unserer Website finden.
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WHV: Ein Visum, um den kulturellen Austausch mit Japan zu fördern
WHV steht für Working-Holiday-Visa. Jedoch wird auch der Ausdruck Working-Holiday-Program (WHP) sehr oft gebraucht.
Was ist ein Working-Holiday-Visa (WHV)?
Das WHV ist aus Abkommen zwischen Japan und den jeweiligen Partnerländern. Das Ziel dieses Abkommens ist es, die kulturellen Beziehungen zwischen Japan und den Partnerländern zu stärken, die Erkundung der japanischen Kultur zu vereinfachen und das Aufbauen von internationalen sowie interkulturellen Verbindungen zwischen Japan und den betroffenen Ländern zu ermöglichen. Jene, die ein WHV erhalten haben, genießen Vorteile, welche regulären Touristen nicht zur Verfügung stehen. Das Kennenlernen von neuen Menschen, Arbeiten, Japanisch durch vollkommenes Eintauchen in die japanische Kultur zu erlernen sowie einen japanischen Lebensstil sind nur einige Beispiele hierfür. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass es das Ziel des WHV ist, Verbindungen zwischen den Jugendlichen der Partnerländer und Japan zu knüpfen und zu pflegen. Diese Verbindungen werden nicht nur das Leben der Inhaber eines WHV positiv beeinflussen, sondern auch den Austausch und das Verstehen zwischen den zwei Kulturen fördern.
Welche Länder profitieren von einem WHV?
Das Working-Holiday-Visa in Japan hat seine Anfänge im Jahr 1980, als ein Übereinkommen mit Australien unterzeichnet wurde. Heutzutage werden jedes Jahr ungefähr 10.000 Working-Holiday-Visa an junge Einwohner aus 22 verschiedenen Ländern, die eine Abkommen mit Japan haben, ausgestellt.
Wenn man sich die verschiedenen Länder genauer ansieht, so wird deutlich, dass nicht allen Ländern dieselbe Anzahl an Working-Holiday-Visa zur Verfügung steht. Daher bekommen Länder wie Australien, Neuseeland, Deutschland, Dänemark, Portugal und Norwegen so viele Visa wie sie benötigen, während die Anzahl für andere Länder begrenzt ist. Zu diesen Ländern zählen Großbritannien (1.000 Visa), Spanien (500 Visa), Frankreich (1.500 Visa), Island (400 Visa), Taiwan (5.000 Visa), Hong-Kong (1.500 Visa), Kanada (6.500 Visa), Südkorea (10.000 Visa), Polen (500 Visa), Slowakei (400 Visa), Österreich (200 Visa), Ungarn (200 Visa), Argentinien (200 Visa), Chile (200 Visa), Island (30 Visa), Litaunen (100 Visa) und Tschechische Republik (400 Visa).
Wenn du aus einem Land kommst, in welchem die Anzahl der vorhandenen Working-Holiday-Visa für Japan begrenzt ist, bitte denk daran früh genug mit deiner Bewerbung zu beginnen, um einen der begrenzten Plätze zu erhalten.
Wie man ein Working-Holiday-Visa für Japan erhält
Vergewissere dich zuerst, ob du die Voraussetzungen erfüllst, die auf dem mit Japan unterzeichneten Abkommen basieren. Als nächstes musst du bei deiner nächstgelegenen Japanischen Botschaft oder deinem nächstgelegenen Japanischen Konsulat deine Bewerbung einreichen. Nachfolgend findest du eine Liste mit Ländern, die ein Abkommen mit Japan unterzeichnet haben, und den Links zu den jeweiligen Websites der verantwortlichen Botschaften:
🇦🇷 Argentinien
🇦🇺 Australien
🇨🇱 Chile
🇩🇰 Dänemark
🇩🇪 Deutschland
🇰🇷 Die Republik Korea
🇫🇷 Frankreich
🇬🇧 Großbritannien
🇭🇰 Hongkong
🇮🇪 Irland
🇮🇸 Island
🇨🇦 Kanada
🇳🇿 Neuseeland
🇳🇴 Norwegen
🇦🇹 Österreich
🇵🇱 Polen
🇵🇹 Portugal
🇸🇰 Slowakei
🇪🇸 Spanien
🇨🇿 Tschechische Republik
🇭🇺 Ungarn
🇱🇹 Litauen
Ein WHV erhalten: Allgemeine und länderspezifische Bedingungen
Um ein Working-Holiday-Visa zu erhalten, müssen basierend auf den mit Japan unterzeichneten Vereinbarungen eine Reihe von Kriterien erfüllt werden. Es ist manchmal schwierig, sich an diesen Kriterien zu orientieren, da sie allgemeine sowie länderspezifische Kriterien beinhalten. Wir stellen jene Regeln vor, die für alle Länder gelten sowie jene, die von der Nationalität abhängig sind, wobei der Schwerpunkt auf den Staatsangehörigen Österreichs und Deutschlands liegt; den einzigen beiden deutschsprachigen Ländern, die derzeit von einem Abkommen mit Japan profitieren können.
Bedingungen, die auf alle Bewerber zutreffen
Es gibt eine Reihe von Regeln und Bedingungen, welche auf alle Bewerber, unabhängig von ihrer Nationalität, zutreffen. Hier sind einige der Bedingungen und Regeln, die du beachten solltest, wenn du dich um ein Working-Holiday-Visa bewirbst.
Mit einem WHV kannst du keine Angehörigen mitbringen. Daher ist es weder deinem Ehepartner/deiner Ehepartnerin noch deinen Kindern erlaubt, dich nach Japan zu begleiten. Du musst im Besitz eines gültigen Reisepasses sein. Du musst ein Rückflugticket besitzen oder über ausreichend finanzielle Mittel verfügen ein solches Ticket zu erwerben. Des Weiteren musst du auch nachweisen, dass du über genügend finanzielle Mittel verfügst, um deinen Aufenthalt in Japan zu finanzieren. Außerdem sollst du über einen ausgezeichneten Gesundheitszustand verfügen. Und du darfst noch kein Working-Holiday-Visa erhalten haben.
Um ein Working-Holiday-Visa zu beantragen, benötigst du ein ausgefülltes Antragsformular zusammen mit einem kürzlich aufgenommenen Passfoto, deinem Curriculum Vitae, einer detaillierten Beschreibung der geplanten Aktivitäten, einem Motivationsschreiben, einem Versicherungsnachweis für eine abgeschlossene Auslandsreiseversicherung sowie dem bereits angesprochenen Beweis der ausreichenden finanziellen Mittel.
Bitte fülle die Bewerbung sehr sorgfältig aus. Auch nur eine einzelne fehlende Information könnte zur Ablehnung der Bewerbung führen und dann müsstest du nicht nur die Bewerbung nochmals abgeben, sondern riskierst auch ein ganzes Jahr zu verlieren. Daher empfehlen wir dir, den Bewerbungsprozess sehr genau zu nehmen.
Für weitere Informationen empfehlen wir dir, dich bei deiner regionalen japanischen Botschaft oder dem japanischen Konsulat zu erkundigen.
Länderspezifische Bedingungen
Hier sind einige spezifische Regeln und Bedingungen, die von der Nationalität der Bewerber abhängen und daher auf deine Bewerbung zutreffen könnten. Zunächst wird auf die Bedingungen für die Länder Österreich und Deutschland im Detail eingegangen, bevor die Regeln der übrigen Länder betrachtet werden.
Ein WHV erhalten: Bedingungen für Österreich
Österreich gehört zu jenen Ländern, die ein Abkommen mit Japan unterzeichnet haben. Dieses Abkommen besteht seit 1. Juli 2016. Die Zahl österreichischer Staatsbürger, die an dem Working Holiday Programm teilnehmen können, ist derzeit auf 200 Personen pro Jahr begrenzt. Daher ist es ratsam, den Bewerbungsprozess früh genug zu beginnen. Um ein WHV für Japan zu erhalten, müssen österreichische Staatsangehörige am Tag der Einreichung ihrer Bewerbung zwischen 18 und 30 Jahre alt sein. Bei Bewilligung des Antrags wird ein nicht verlängerbares Visum von einem Jahr ausgestellt. Neben diesen länderspezifischen Bedingungen müssen alle Bewerber auch die allgemeinen Bedingungen erfüllen (siehe vorherige Informationen). Der Antragsteller muss mit allen notwendigen Dokumenten und Unterlagen zur Konsularabteilung der japanischen Botschaft in Wien kommen und diese persönlich einreichen.
Ein WHV erhalten: Bedingungen für Deutschland
Deutschland gehört zu jenen Ländern, die ein Abkommen mit Japan unterzeichnet haben. Dieses Abkommen besteht seit 1. Dezember 2000. Die Zahl deutscher Staatsbürger, die an dem Working Holiday Programm teilnehmen können, ist derzeit unbegrenzt. Um ein WHV für Japan zu erhalten, müssen deutsche Staatsangehörige am Tag der Einreichung ihrer Bewerbung zwischen 18 und 30 Jahre alt sein. Bei Annahme dieses Visums wird ihnen ein nicht verlängerbares Visum von einem Jahr ausgestellt. Sie müssen auch die Bedingungen erfüllen, die für alle Bewerber gelten (siehe vorherige Informationen). Der Antragsteller muss mit allen notwendigen Dokumenten und Unterlagen in die japanische Botschaft oder ein Generalkonsulat in Deutschland kommen und diese persönlich einreichen.
Ein WHV erhalten: Bedingungen für andere Länder
Wenn man das Alter der Antragsteller genauer betrachtet so müssen Bewerber aus den Ländern Dänemark, Frankreich, Hongkong, Irland, Neuseeland, Norwegen, Slowakei, Polen, Portugal, Taiwan, Tschechien, Litauen und Großbritannien am Tag der Einreichung zwischen 18 und 30 Jahren sein, während Bewerber aus Island zwischen 18 und 26 Jahren sein müssen. Diese Bedingung unterliegt jedoch den Vorgaben der japanischen Verwaltungsorganen und kann sich daher ohne vorherige Bekanntgabe ändern.
Wenn man auf die Dauer der Working-Holiday-Visa eingeht, so bekommen Staatsangehörige aus Dänemark, Frankreich, Irland, Südkorea, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei, Tschechien, Litauen und Großbritannien ein einjähriges Visum ohne die Option auf Verlängerung. Staatsangehörige aus Australien bekommen ein 6-monatiges Visum ausgestellt, wobei sie die Möglichkeit haben dieses zwei Mal zu erneuern, während Bewerber aus Kanada und Neuseeland ebenfalls ein Visum für 6 Monate bekommen, jedoch eine Verlängerung nur einmal möglich ist.
Gut zu wissen
Auch wenn es möglich ist mit einem WHV in Japan zu arbeiten, so gibt es Jobs, deren Ausübung für Inhaber eines Working-Holiday-Visas strengstens untersagt sind. Wenn du in Japan studieren möchtest, kannst du dies im Rahmen deines WHV tun. Für weitere Informationen, sieh dir doch unseren Artikel: Arbeiten und Studieren mit einem WHV an.
Des Weiteren, bitte beachte, dass alle Inhaber eines WHVs sich innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft in Japan bei ihrem zuständigen Bezirksamt registrieren müssen. Abschließend, wenn du Japan während deines Aufenthalts im Rahmen des WHVs verlässt, so wird dies als endgültige Entscheidung wahrgenommen und dein Visum wird von den zuständigen Behörden gekündigt. Aus diesem Grund, wenn du Japan während deines Aufenthalts kurzfristig verlassen möchtest, musst du dich im Vorhinein um ein Re-entry permit bewerben.