Japanisch-Sprachanforderungen für das Studentenvisum

Die Einwanderungsbehörde von Tokio hat die Bewertungskriterien für Studenten, die ab April 2025 einen "Studenten"-Status beantragen, überarbeitet. Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen.

Japanisch-Sprachanforderungen für das Studentenvisum

Die Einwanderungsbehörde von Tokio hat die Bewertungskriterien für Studenten, die ab April 2025 einen "Studenten"-Status beantragen, überarbeitet.

Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen.

(A) Erreichen Sie das festgelegte Niveau oder die Punktzahl in einer entsprechenden Prüfung*

Die Liste der anwendbaren Prüfungen finden Sie hier:

*Details wie Länder/Regionen, in denen die Prüfungen abgehalten werden, Prüfungstermine und Gebühren variieren je nach Prüfung. Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite jeder Prüfung für weitere Informationen.

(B) Nachweis über mindestens 150 Stunden Japanischunterricht (Selbststudium ausgeschlossen)

Reichen Sie ein Abschluss- oder Anmeldebescheinigung ein, die von einer Bildungseinrichtung ausgestellt wurde. Die Bescheinigung muss folgende Angaben enthalten:

  • Name der Bildungseinrichtung
  • Adresse der Bildungseinrichtung
  • Lernzeitraum
  • Gesamtstunden des tatsächlichen Unterrichts
  • Anwesenheitsquote

Falls Sie die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen, können Sie sich für den 150-stündigen Online-Kurs unserer Schule anmelden. Nach Abschluss dieses Kurses erfüllen Sie die Anforderung (B), und unsere Schule stellt Ihnen ein Abschlusszertifikat aus. Klicken Sie auf den unten stehenden Link für weitere Details.

Möchten Sie in Japan leben und studieren?

Lassen Sie uns die Anmeldungen ab heute starten!